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Hausordnung, Tauchregeln


HAUSORDNUNG:

  1. Das Betreten der Uferbefestigungen ist untersagt!
  2. Hunde sind an der Leine zu führen!
  3. Jeder Taucher entsorgt seinen Müll selbst!
  4. Das Betreten der Basisräume in nassen Taucheranzügen ist nicht gestattet!
  5. Die Ausrüstungen sind im See zu spülen und nicht in den Duschräumen! 

 

Tauchregeln für das Tauchen am Sundhäuser- u. Möwensee 

Tauchregeln für das Tauchen am Sundhäuser- und Möwensee Tauchsportzentrum Nordhausen

 

  1. Das Tauchen an der Basis von Tauchsportzentrum Nordhausen ist nur nach Anmeldung in der Basis und mit Genehmigung des Basispersonals möglich. Für die Benutzung der Basis, inklusive Sanitäreinrichtung und des Parkplatzes wird eine Gebühr von 15,00 € pro Taucher erhoben. Nichttaucher über 12 Jahre zahlen 3,00 €. Die Gebühr ist bei Anmeldung fällig. Gruppen tragen sich in die Gruppenlisten ein. Bezahlung der Gebühren erfolgt vor Abreise. Die Gebühren für die Übernachtung auf unserem Campingplatz entnehmen Sie bitte unseren aktuellen Preislisten.

  2. Den Anweisungen des Basispersonals ist Folge zu leisten. Tauchsportzentrum  Nordhausen übt das Hausrecht aus. Grobe Verstöße gegen allgemein anerkannte Sicherheitsregeln des Tauchens oder Missachtung der Anweisung des Personals können mit Tauchverbot und  ggf. Platzverweis geahndet werden.

  3. Das Tauchen unter Alkohol- und Drogeneinwirkung ist verboten.

  4. Aus Gründen des Naturschutzes sind nur die gekennzeichneten Einstiegsstellen zu benutzen. Das Betreten der Uferbereiche außerhalb der gekennzeichneten Einstiege ist nicht gestattet. Die Autos sind geordnet abzustellen. Eine Verschmutzung des Geländes ist nicht statthaft.

  5. Der Betrieb eigener Kompressoranlagen ist aus Gründen des Umweltschutzes und der Lärmbelästigung
    nicht gestattet. Eine Füllung der Tauchflaschen ist in der Basis möglich. Wir bieten auch Nitrox an.

  6. Der Taucher bestätigt mit seiner Unterschrift den Besitz eines gültigen Tauchtauglichkeit, sowie eines Open Water Brevets oder höher. Auf Verlangen ist dem Personal das Logbuch vorzulegen und Einsicht zu gewähren.

  7. Der Taucher verpflichtet sich, die von seiner Ausbildungsorganisation für seine Brevetstufe vorgegebenen
    Beschränkungen, insbesondere Tiefenlimits einzuhalten.

  8. Dekompressionspflichtige  Tauchgänge  sind  nicht  gestattet, ausgenommen  sind  Taucher  mit entsprechender technischer Ausbildung.

  9. Der Taucher bestätigt die Verwendung einer vollständigen und funktionsfähigen Ausrüstung, insbesondere
    die Verwendung  von  Tauchcomputern  und  kaltwassertauglichen  Automaten.  Die Verwendung von 2 getrennt absperrbaren ersten Stufen wird empfohlen. Diese können in der Basis ausgeliehen werden.

  10. Die im See befindlichen Ausbildungsplattformen können nach Absprache zur Ausbildung genutzt werden.
    Die Anzahl der Tauchschüler ist bei Freiwassertauchgängen auf max. 4 pro Tauchlehrer begrenzt.

  11. Bei einem Tauchunfall ist sofort die Basisleitung zu verständigen. Die Rettungskette wird durch die Basisleitung eingeleitet. Nottelefon, Sauerstoff sowie Erste-Hilfe-Rucksack sind vorhanden. Ev. anfallende Kosten für den Rettungseinsatz sind vom Verursacher zu tragen.

  12. Die Ausleihe von Ruderboten und Stand-up-paddle-board ist möglich. Kinder dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen die Boote nutzen. Kinder und Nichtschwimmer haben Schwimmwesten anzulegen.

  13. Baden wird nicht überwacht, geschieht auf eigene Gefahr und ist nur für Schwimmer zulässig.
  14. Die Nutzung des Basisgeländes und des Sees geschieht grundsätzlich in eigener Verantwortung.
    Eine Haftung für

  15. fehlerhaftes Verhalten des Nutzers besteht nicht. Im Übrigen haftet der Inhaber der Tauchbasis nur bei
    Verschulden, wobei die Haftung für Sachschäden auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt wird.

  16. Mit seiner Unterschrift auf dem Anmeldeformular erkennt der Nutzer diese Tauchordnung als verbindlich an.