Nun ist es wieder soweit. Die 2.Welle des Coronavirus hat uns erreicht und wir müssen die Thüringer Verordnung vom 31.10.2020 in unserem Bereich durchsetzen.
Aktuell ergeben sich nach unserer Sicht folgende Maßnahmen:
Da sich die Ausführungsbestimmungen der Thüringer Verordnung entsprechend dem aktuellen Infektionsrisiko täglich ändern können und eine Allgemeinverfügung des Landkreises größere Einschränkungen beinhalten kann, wird dringend angeraten, uns zeitnah vor einer geplanten Anreise zu kontaktieren.
Über auftretende Veränderungen werden wir an dieser Stelle informieren.